Autor: Joachim Datko
« am: 28.11.2022 - 17:43 »Mein Kommentar zu: https://www.regensburg-digital.de/rauswurf-von-rewag-chef-vor-gericht-scheitern-am-formalen/28112022/#respond
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Aus der Sicht eines Laien im Steuerrecht:
Auch Abfindungen unterliegen der Einkommenssteuer.
Sollten z. B. 300.000 € Abfindung vereinbart werden, erhält das Finanzamt und damit die Gesellschaft als Ganzes eine gute Portion davon ab, z. B. 1/3. Die genaue Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig.
Es kommt noch dazu, dass die REWAG nur zu ungefähr 2/3 der Stadt gehört und damit die Abfindung lediglich zu 2/3 die Erträge von "das Stadtwerk Regensburg" schmälert.
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Aus der Sicht eines Laien im Steuerrecht:
Auch Abfindungen unterliegen der Einkommenssteuer.
Sollten z. B. 300.000 € Abfindung vereinbart werden, erhält das Finanzamt und damit die Gesellschaft als Ganzes eine gute Portion davon ab, z. B. 1/3. Die genaue Höhe ist von mehreren Faktoren abhängig.
Es kommt noch dazu, dass die REWAG nur zu ungefähr 2/3 der Stadt gehört und damit die Abfindung lediglich zu 2/3 die Erträge von "das Stadtwerk Regensburg" schmälert.