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Soziales / Re: regensburg-digital.de - Kritik an Lieferdienst Flink – auf Kosten der ...
« Letzter Beitrag von Joachim Datko am 12.11.2021 - 13:15 »Ein weiterer Kommentar von mir:
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Ergänzung zum Kommentar 10:32
Das Trinkgeld ist nicht nur steuerfrei, sondern wird auch nicht beim Bafög und beim Krankenkassenbeitrag als Einkommen mitgerechnet.
- BAföG Einkommensgrenze 5.400 Euro brutto im Jahr
- Studenten dürfen bis zu 450 Euro im Monat verdienen und sind dann noch kostenfrei in der Familienversicherung der Eltern versicherbar.
Die Arbeit bei "joey" könnte unter Berücksichtigung des Trinkgeldes daher für Studenten finanziell trotz eines höheren Stundenlohns nicht so attraktiv sein, wie die Tätigkeit bei einem Lieferdienst .
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Ergänzung zum Kommentar 10:32
Das Trinkgeld ist nicht nur steuerfrei, sondern wird auch nicht beim Bafög und beim Krankenkassenbeitrag als Einkommen mitgerechnet.
- BAföG Einkommensgrenze 5.400 Euro brutto im Jahr
- Studenten dürfen bis zu 450 Euro im Monat verdienen und sind dann noch kostenfrei in der Familienversicherung der Eltern versicherbar.
Die Arbeit bei "joey" könnte unter Berücksichtigung des Trinkgeldes daher für Studenten finanziell trotz eines höheren Stundenlohns nicht so attraktiv sein, wie die Tätigkeit bei einem Lieferdienst .